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   VGH Bayern, 04.07.2017 - 20 ZB 17.30356   

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https://dejure.org/2017,23566
VGH Bayern, 04.07.2017 - 20 ZB 17.30356 (https://dejure.org/2017,23566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.07.2017 - 20 ZB 17.30356 (https://dejure.org/2017,23566)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 20 ZB 17.30356 (https://dejure.org/2017,23566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, § 83b
    Anforderungen an Darlegung einer Grundsatzfrage im Rahmen eines Antrags auf Zulassung zur Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens einer inländischen Fluchtalternative im Irak

  • rewis.io

    Anforderungen an Darlegung einer Grundsatzfrage im Rahmen eines Antrags auf Zulassung zur Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylG § 83b
    Irak; Darlegung; Grundsätzliche Bedeutung; Ausreise; Berufung; Feststellung; Fluchtalternative; Lebensunterhalt; Zulassungsantrag; Zulassungsgrund

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens einer inländischen Fluchtalternative im Irak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 20 ZB 17.30356
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2017 - 20 ZB 17.30356
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 2.10.1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
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